Zusammenfassung
Anläßlich eines Presseberichtes, wonach eine 28jährige Dortmunderin die Erben eines
im Jahr 1975 verstorbenen Chefarztes einer Frauenklinik auf Schadensersatz verklagte,
weil sie ihre geistige Behinderung auf einen Behandlungsfehler zurückführt, ist die
Frage aufgetreten, ob die Erben eines Arztes für Schäden aus Behandlungsfehlern des
Erblassers in Anspruch genommen werden können.